Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der Trainerin und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossenen Verträge über Trainingseinheiten, Beritt, Longieren sowie sonstige vereinbarte Leistungen. Mit der Terminvereinbarung sowie der Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
​
2. Terminvereinbarung und Absagen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Eine Absage oder Verschiebung hat spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen.
(3) Bei verspäteter Absage wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts fällig.
(4) Bei Nichterscheinen ohne Absage wird das vereinbarte Entgelt zu 100 % berechnet.
(5) Änderungen im Rahmen eines Monatsprogramms (flexible Planung oder fester Wochentermin) sind ebenfalls nur bis 24 Stunden vorher zulässig; andernfalls verfällt der jeweilige Termin.
​
3. Entgelt und Zahlungsbedingungen
3.1 Einzelstunden und Probetermine
(1) Probetermine können per Karte, Überweisung oder ausnahmsweise bar bezahlt werden.
(2) Einzelstunden sind bevorzugt per Kartenzahlung zu begleichen.
3.2 Monatsprogramme
(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
(2) Das Entgelt wird jeweils am 1. Kalendertag eines Monats mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
(3) Es erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
​
4. Monatsprogramme – besondere Bedingungen
4.1 Vertragsänderung und Kündigung
(1) Monatsprogramme können jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt oder angepasst werden.
(2) Bei längerfristiger Erkrankung oder Ausfall des Kunden oder des Pferdes wird im Einzelfall eine angemessene, kulante Regelung getroffen.
4.2 Monatliche Trainingsplanung
(1) Die Termine können entweder
a) im Rahmen einer flexiblen Monatsplanung zu Monatsbeginn verbindlich vereinbart oder
b) als fester wöchentlicher Termin (z. B. mittwochs 18:00 Uhr) festgelegt werden.
(2) Die vereinbarten Termine sind verbindlich und unterliegen den Regelungen des § 2.
4.3 Ausfallzeiten des Kunden
Bei Krankheit, Urlaub oder vergleichbaren Verhinderungsgründen kann eine vereinbarte Einheit durch Beritt oder Longieren ersetzt werden, sofern dies organisatorisch möglich ist.
4.4 Terminverschiebung in den Folgemonat
Ein Termin kann einmal pro Monat — sowohl durch den Kunden als auch durch die Trainerin — aus triftigem Grund in den Folgemonat übertragen werden.
​
5. Haftung
(1) Der Umgang mit Pferden ist stets mit Risiken verbunden. Die Teilnahme an Trainingseinheiten erfolgt daher auf eigene Gefahr des Kunden.
(2) Die Trainerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Tier, Mensch, Material oder Umgebung, ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für das eingesetzte Pferd eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten und diese auf Verlangen nachzuweisen.
​
6. Gesundheitszustand von Pferd und Kunde
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Einheit auf gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder Besonderheiten des Pferdes oder des Kunden hinzuweisen.
(2) Die Trainerin ist berechtigt, eine Trainingseinheit abzulehnen, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen oder der sichere Ablauf nicht gewährleistet ist.
​
7. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten und werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
